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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 809 mal aufgerufen
 Harrys Modellbau Tinys
jomBoB Offline



Beiträge: 16

22.03.2010 14:06
Fakten zur Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen Zitat · Antworten

Hallo zusammen,

auf Harry´s Page wurde ja schon Diskussionsbedarf angedeutet, das soll hier nun geschehen.
Nach ca. 10 Jahren Standmodellbau von Einsatzfahrzeugen will ich nun einiges dazu erläutern.
Und natürlich auch Harry einen Ansatz zum schönen ausschmücken von Hobbykelleraufenthalten geben

Folgende Fakten:

Alle Fahrzeuge die ich bis jetzt kennen gelernt habe (und das wahren viele) haben eine "automatische Lichthupe" im Fachjargon Springlicht genannt. Bei den einen ist sie wirklich automatisch bei anschalten des Blaulichtes und ohne Fahrt mit Abblendlicht!
Bei anderen kann man sie auch dem Abblendlicht zuschalten, was ich aber in Realität mehr als Bedenklich einschätze.
Wer will schon von Fernlicht bei Dunkelheit geblendet werden...

Bei dem ELW des A-Dienstes der BF Salzgitter blinken sogar paarweise und im Wechsel Fernlicht und Nebelscheinwerfer!!!

Es gibt die "alten" Fahrzeuge.
Diese haben Motor getriebene Blaulichter: um eine Lampe dreht ein Spiegel. Ergo es blitzt auch nur einmal.
Meistens haben diese Fahrzeuge 3 Blaulichter (2 auf dem Dach und 1 am Heck).
Mir sind Hamburger Fahrzeuge bekannt, bei denen "Frontblitzer" in dieser Generation verbaut sind.
Diese Frontblitzer "leuchten" auch nur an- und ab schwellend im Wechsel auf.
Auch haben einige Fahrzeuge die Stropuskop Frontblitzer aber eher selten und auch nur in den neueren Generationen. Bei von mir beobachteten Fahrzeugen blitzten die Stropuskopeblitzer synchron auf.

Nun gibt es auch noch die neue Generation.
Hier sind meist 4 Blaulichter als Stropuskope gelöst (2 auf dem Dach und 2 am Heck).
Auch diese haben natürlich die 2 synchronen Frontblitzer in Stropuskopebauweise.

Natürlich bin ich nicht allwissend und lasse mir gerne Fahrzeuge zeigen, bei denen es anders gelöst wurde.
Dieser Post soll auch nur als Anhaltspunkt dienen! Ich hoffe ich habe den hier richtig platziert und freue mich auf Antworten und gern auch Fragen

Liebe Grüße aus Salzgitter
Christian

SMD = KSS = kleine schlüpfrige Scheisserchens


DaBaya Offline



Beiträge: 97

22.03.2010 14:57
#2 RE: Fakten zur Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen Zitat · Antworten

Um mal ein paar Sachen ergänzen zu dürfen.

Die Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen ist in §35 & 38 StVo geregelt.
§35 regelt die Sonderrechte, 38 das Wegerecht
Weiterhin von Bedeutung sind:
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen

Was ist jetzt eigentlich alles vom Gesetzgeber her zugelassen?
Drehspiegelleuchten mit einer maximalen Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) und Straßenräumer(Frontblitzer) in LED/Xenon Technik mit max 120 Blitzen pro Minute, ich hab hier noch eine Liste, welche Blitzmuster bei uns in Deutschland zulässig sind, müsste die aber erst suchen.
Weiterhin Xenon & LED Leuchten für die Dachmontage.
Sollte mich jetzt nicht alles täuschen, dürften (zumindest in der Theorie) die beiden Straßenräumer nur zugleich aufleuchten.
Rundumkennleuchten (RKL) müssen von 360° sowie von oben wahrgenommen werden können.


Zur Anzahl der Kennleuchten.
§ 53 StVo sieht eine unbegrenzte (Bundesländer unterscheiden hier jedoch sehr wohl)Zahl Blauer Leuchten und 1 nach vorne wirkende Beleuchtungseinrichtung (z.B. Rot-Kreuz-Leuchte) vor.
Die sog. Springlichter oder auch Intervalschaltungen sind eigenltich verboten, werden aber geduldet, bzw. mit Ausnahmegenehmigung betrieben. Wobei es hier mehrere Varianten gibt:
1) nur Abblendlicht
2) Abblendlicht und Fernlicht
3) Abllendlich, Fernlicht & Nebelscheinwerfer
Bsp:


Was hat jetzt aber so das durchschnittliche Feuerwehrfahrzeug an Kennleuchten?
Neuere Fahrzeuge haben in der Regel dero 6.
2 auf dem Fahrerhaus
2 Straßenräumer
2 Im Aufbauheck

Mir wären nebenbei bemerkt mehrere Drehleitern und Teleskopmastbühnen, sowie das ein oder andere LF/HLF bekannt, welche im Heck noch 2 Straßenräumer zur Heckabsicherung hat.
Diese lassen sich jedoch nur bei betätiger Feststellbremse einschalten. (Blendwirkung auf den nachfolgenden Verkehr)

Natürlich gibt es Fahrzeuge mit weniger oder mehr, dies liegt jedoch immer an der das Fahrzeug beschaffenden Stelle.


Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit.

mfg
DaBaya


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